§ 1 Der Stadtseniorenrat (SSR) 1. Die Mitglieder des SSR werden von den Einwohner(n)/-innen der Stadt Konstanz, die älter als 60 Jahre sind, in öffentlicher, geheimer Briefwahl gewählt. Grundlage ist die jeweils gültige Wahlordnung. 2. Die Mitglieder des SSR müssen in der Stadt Konstanz gemeldet sein. 3. In den SSR werden 10 Mitglieder gewählt. Er hat… Satzung weiterlesen